Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma mc station Computerhandels GesmbH, (im folgenden kurz “mc station” bezeichnet) sind auf Verbraucher im Sinne des § 1KSchG nicht anzuwenden.


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert werden, werden wir dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen, fernschriftlichen oder E-Mail-Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. 
 
2. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- u.Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 
 
3. Die Mitarbeiter von mc station sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 
 
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch mc station eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung entbunden.


§ 3 Preise

1. Soweit nichts anderes angegeben ist sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unsererAuftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 
 
2. Die Preise gelten in Euro (€), sofern nichts anderes vereinbart ist zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab Österreichischer Grenze.


§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von mc station durch Lieferanten und Hersteller. 
 
2. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Frist von zumindest zwei Wochen zu setzen. Sodann ist der Käufer berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Ware bei Fristablauf noch nicht versendet worden ist. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchführgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, verlängern festvereinbarte Lieferfristen um die Dauer der hindernden Umstände bis zu drei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist. 
 
3. Verlängert sich gemäß Absatz 2 die Lieferzeit oder wird mc station von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich mc station nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde. 
 
4. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.


§ 5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. mc station kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. 
 
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises,höchstens €25,- zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt, anfallende höhere Lagerkosten zu fordern. 
 
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann mc station vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. mc station ist berechtigt,als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.


§ 6 Liefermenge

Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei mc station und dem Frachtführer angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.


§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von mc station verlassen hat.Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch mc station hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.


§ 8 Gewährleistung

1. Für alle neuen Geräte und Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab jeweiliger Übergabe nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 
 
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch,soweit der Mangel auf unsachgemäße Benützung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Oualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. 
 
3. Der Käufer muß uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. 
 
4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw.Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, eine Kopie des Lieferscheines bzw.Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an mc station zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen,dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, die Transportkosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. 
 
5. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war. 
 
6. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien. 
 
7. Gewährleistungsansprüche gegen mc station stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 
 
8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen,gleich aus welchem Rechtsgrund,einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung,auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen,unser Eigentum (Vorbehaltsware).Solange der Käufer nicht in Verzug ist,darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und die Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen Die Befugnis der Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung können widerrufen werden,wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist und sonst Umstände bekannt werden,die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern.Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten.Sie dienen der Sicherung unserer Ansprüche in derselben Weise wie die Vorbehaltsware.Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%,sind wir verpflichtet,auf Anfordern des Kunden voll bezahlte Lieferungen insoweit freizugeben. 
 
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von mc station hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. 
 
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist mc station berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder allenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.


§ 10 Zahlung

1. Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme, Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, das heißt zu Lasten des Käufers per Post, Paketdienst,Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z.B.Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden. 
 
2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten,dann auf die Zinsen und Zinseszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten. 
 
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 
 
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 11% zu verrechnen. 
 
5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung,mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 
 
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.


§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen,sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß § 8 Absatz 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt,werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.


§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weiters haftet mc station nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden (entgangener Gewinn,entstandene Kosten bzw.Kosten einer Ersatzvornahme).


§ 13 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört,wird diese dem Käufer allein zum eigenen Gebrauch überlassen d.h.er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.


§ 14 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet,sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von mc station zugängig werdenden Informationen,die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von mc station erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.


§ 15 Datenschutz

Wir sind berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten sowie an konzernmäßig gebundene Unternehmen im In und Ausland zu übermitteln.


§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für die Geschäftstbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen mc station und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Graz.


§ 17 Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.